Hexenprozesse im Kanton Luzern (1398–1737) – Personen, Urteile und Quellen

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Hinweise zur Datenbank und Quellenlage

Diese Datenbank sammelt Angaben zu Personen und Verfahren im Zusammenhang mit der Hexenverfolgung in der damaligen Herrschaft Luzern. Die Einträge sind nach Jahren geordnet. Innerhalb eines Jahres entsprechen sie nicht zwingend der zeitlichen Abfolge.

Grundlage ist überwiegend die Sekundärliteratur, also historische Studien und Veröffentlichungen. Deren Angaben und Quellenverweise wurden zusammengetragen. Ergänzend werden handschriftliche Originalquellen ausgewertet, insbesondere aus dem Staatsarchiv Luzern (StALU) und dem Stadtarchiv Sursee (SA Sursee).

Bei der Transkription und Auswertung der Handschriften wird künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt. Die Übertragung in lesbaren Text erfolgt durch KI und wird teilweise manuell kontrolliert. Der Betreiber ist kein Historiker und verfügt nur über Grundkenntnisse im Lesen dieser Handschriften. Eine vollständige fachkundige Überprüfung kann deshalb nicht gewährleistet werden. Die KI kann Wörter, Namen, Jahreszahlen und Zusammenhänge falsch erkennen oder deuten.

Das Zeichen ✓ bei einer Quellenangabe bedeutet, dass die betreffende Originalquelle mithilfe von KI gelesen und mit den Angaben des Datenbankeintrags abgeglichen wurde. Es ist kein Gütesiegel und keine Bestätigung, dass sämtliche Angaben richtig oder von einer fachkundigen Person geprüft sind. Einschränkungen und widersprüchliche Angaben werden, soweit erkannt, im Eintrag vermerkt.

Eine Archivsignatur ohne ✓ dient als Hinweis auf eine mögliche Originalquelle. Sie belegt für sich allein nicht, dass diese Quelle bereits eingesehen oder der Eintrag anhand der Handschrift überprüft wurde.

Die Angabe «Unbekannt» beim Ausgang eines Verfahrens bedeutet, dass dieser nach dem bisherigen Bearbeitungsstand nicht gesichert festgestellt werden konnte. Ein Urteil oder weitere Angaben können dennoch in bisher nicht oder nur teilweise ausgewerteten Quellen enthalten sein.

Die Datenbank wird laufend überarbeitet, enthält jedoch Fehler und Lücken. Doppelungen und falsche Zuordnungen sind möglich. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die frühen Einträge bis 1423 betreffen überwiegend Verleumdungsklagen und Vorläufer der späteren Hexenprozesse. Besonders für das 15. Jahrhundert ist die Überlieferung lückenhaft. Teilweise fehlen Namen oder Prozessakten; einzelne Hinweise stammen beispielsweise aus Rechnungsbüchern. Historische Namen und Ortsbezeichnungen können in unterschiedlichen Schreibweisen vorkommen. Familiennamen erscheinen bei Frauen in den Quellen häufig mit der Endung «-in», etwa «Müllerin» für Müller oder «Kesslerin» für Kessler.

Hinweise und Korrekturen bitte an info@citytrip.ch.


Legende – Bedeutung der Angaben

Unbekannt
Der Ausgang des Verfahrens ist nach dem derzeitigen Stand dieser Datenbank nicht bekannt. Dies bedeutet nicht zwingend, dass kein Urteil überliefert ist. Weitere Angaben können sich insbesondere in noch nicht ausgewerteten Originalquellen des Staatsarchivs Luzern befinden.

Hingerichtet
Eine Hinrichtung wird in der verwendeten Literatur oder Quelle als erfolgt angegeben. Ist die Hinrichtungsart nicht bekannt, wird keine bestimmte Todesart angenommen.

Verbrannt
Die verwendete Literatur oder Quelle gibt eine Verbrennung als Hinrichtungsart an. Dies bedeutet nicht zwingend, dass die Person lebendig verbrannt wurde. Sie konnte zuvor beispielsweise enthauptet oder erdrosselt und der Körper anschliessend verbrannt worden sein. Wo dies genauer bekannt ist, wird es entsprechend angegeben.

Enthauptet / Erwürgt / Erdrosselt
Die Art der Hinrichtung wird in der verwendeten Literatur oder Quelle entsprechend angegeben. Eine anschliessende Verbrennung des Körpers wird nur vermerkt, wenn sie ebenfalls überliefert ist.

Vermutlich hingerichtet
Der überlieferte Prozessverlauf oder Angaben in den verwendeten Quellen sprechen für eine Hinrichtung, ein eindeutiger Nachweis der vollzogenen Hinrichtung liegt für diese Datenbank jedoch nicht vor. Diese Fälle werden nicht zu den gesichert belegten Hinrichtungen gezählt.

Freigelassen
Die Person wurde aus der Haft entlassen. Dies ist nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen. Die Freilassung konnte mit einer Urfehde, Verbannung oder anderen Auflagen verbunden sein. Soweit solche Bedingungen bekannt sind, werden sie zusätzlich angegeben.

Urfehde
Eine Urfehde war ein eidliches Versprechen, nach einer Freilassung insbesondere keine Rache zu nehmen und die auferlegten Bedingungen einzuhalten. Je nach Fall konnten weitere Auflagen damit verbunden sein, beispielsweise eine Verbannung oder das Verbot, ein bestimmtes Gebiet wieder zu betreten.

Verbannt / ausgewiesen
Die Person musste ein bestimmtes Gebiet verlassen. Dauer, räumlicher Umfang und weitere Bedingungen können je nach Verfahren unterschiedlich gewesen sein. Eine Verbannung konnte mit einer Freilassung und/oder Urfehde verbunden sein.

Einschliessung 
Die Person wurde zu einer zeitlich begrenzten oder lebenslangen Einschliessung verurteilt. Die Dauer wird angegeben, soweit sie aus den Quellen hervorgeht.

Ins Spital überstellt
Die Person wurde aus der bisherigen Haft oder im Anschluss an das Verfahren in ein Spital überstellt bzw. dort untergebracht. Frühneuzeitliche Spitäler dienten nicht nur der Krankenpflege, sondern auch der Versorgung und Unterbringung alter, gebrechlicher oder mittelloser Personen. Aus der Angabe „Spital“ allein lässt sich daher nicht ableiten, ob die Person frei war oder weiterhin unter Aufsicht bzw. Einschränkungen stand. Ebenso wird eine Erkrankung oder Schädigung durch Folter nur angenommen, wenn dies aus der Quelle hervorgeht.

Im Gefängnis gestorben / † in Haft
Die Person starb während der Gefangenschaft. Sofern die Todesursache nicht bekannt ist, wird daraus keine bestimmte Todesursache abgeleitet.

Suizid in Haft
Die verwendete Literatur oder Quelle gibt an, dass sich die betreffende Person während der Gefangenschaft das Leben nahm.


Weitere Informationen und Auswertungen dieser Datenbank finden Sie hier: Nachgewiesene Todesopfer der Luzerner Hexenverfolgung.

Veröffentlicht: 23. Juli 2026
Letzte Aktualisierung: 03. Oktober 2026


Quellen

Mazzei Elena, 2003, Frauen verfolgt und verbrannt: Die Hexenprozesse im Raum Luzern um 1600, Facharbeit Geschichte, gefunden über das Netzwerk der Bibliotheken im Bestand der Stadt- und Universitätsbibliothek Bern (2004). Frau Mazzei hat in ihrer Maturaarbeit die Prozesse von 1551 bis 1737 ausgewertet und mit Quellenangaben versehen. Ihre Ergebnisse bilden die grösste Quelle dieser Datenbank.

Schacher Joseph, 1947, Das Hexenwesen im Kanton Luzern nach den Prozessen von Luzern und Sursee 1400-1675. Hexenprozesse aus Dagmarsellen, Heimatvereinigung Wiggertal, Band: 11 (1950)

Hexenverfolgung-Publikationen des Staatsarchivs Luzern, Siehe auch Jäggi Stefan. 

Jäggi Stefan, Historiker und ehemaliger Staatsarchivar des Kantons Luzern. Publikationen vom Staatsarchiv Luzern, Hexen im Rontal und im Habsburgeramt (2004), SRF (2021): Historiker Stefan Jäggi zu den Hexenverbrennungen in Luzern , Hexenverfolgungen im Wiggertal (2022) u.a.

Bart Philippe, Historiker und ehemaliger Staatsarchivar des Kantons Zug. Publikationen u.a. Der Geschichtsfreund, Band 158 (2005).

Stokes Laura, Historikerin, Associate Professor of History at the Stanford University. 2011, Demons of Urban Reform: Early European Witch Trials and Criminal Justice, 1430-1530, und dem sehr interessanten Beitrag: Hexenverfolgungen in Luzern (2008) auf historicum.net.

Blauert Andreas, Frühe Hexenverfolgungen, Ketzer- Zauberei- und Hexenprozesse des 15. Jahrhunderts, 1989. ISBN-13: 978-3-8379-2872-3

Hoffmann-Krayer Eduard, 1899, Luzerner Akten zum Hexen- und Zauberwesen. Schweizerisches Archiv für Volkskunde, Band 3 (1899) Seiten: S. 22–40, 81–122, 189–224, 291–329 (mehrere Teile).

Hansen Joseph, 1901, Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenverfolgung im Mittelalter.

Pfyffer Kasimir, 1850, Geschichte der Stadt und des Kantons Luzern.

Richtstätte und Wasenplatz in Emmenbrücke, (16.-19. Jahrhundert), Archäologische und historische Untersuchungen zur Geschichte von Strafrechtspflege und Tierhaltung in Luzern, Band I & II, 1992, Jürg Manser (Hrsg.) u.a., (Insbesondere Band II, Statistik der Hinrichtungen in Luzern 1551-1798 von Michael Harrer, S. 233 ff.) ISBN 3-908182-04-02 .


Bettlé Nicole J, 2013, Wenn Saturn seine Kinder frisst. Kinderhexenprozesse und ihre Bedeutung als Krisenindikator. ISBN 978-3-0343-1251-6 .


Offline Suche im Staatsarchiv Luzern.

u.a.



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