Posts mit dem Label Hexen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Hexen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Als Luzerner Kinder Hexen spielten und ein anderes Kind sterben musste

Als im Jahre 1651 Kinder aus den besseren Familien in der Ledergasse ihre Spiele aufführten, kamen sie auf die Idee „Hexen“ zu spielen, einander zu fangen, foltern, „Papyrilin wie Hostien“ zu schneiden und darauf zu tanzen. Einige boshafte Weiber und Spitalpfründner denunzierten die Kinder als Hexen; in der „Nähschule“ wurde die Sache weiter erzählt und ausgemalt, so daß der Staat einschritt. Die Berichte, daß die Kinder einander „erlähmt“ und auf wirklichen Hostien getanzt haben, erwiesen sich als Unwahrheit; dagegen wurde konstatiert, daß einzelne Kinder auf Stecken geritten seien, daß ein Kind Teufel „Lutz“, eines die Hexe „Luzene“, ein Knabe „Schultheiß der Hexen“ genannt wurde, daß ein Kind als Scherz „unsern Herrgott und nit unsere Frau verleugnet habe“, daß „die Meidli ein andern verbrent und glugt, ob sy zeichen under den Zungen habent“. Die Kinder kamen glücklicherweise mit einem Verweis davon. Der Hexenwahn aber lebte in den unteren Volksschichten noch lange fort.

Nach Theodor von Liebenau, Das alte Luzern, 1881, S. 162.

Theodor von Liebenau, das alte Luzern, 1881, S.162. (Kinder spielen Hexen)















Nur ein Jahr später nahm die Geschichte eines anderen Kindes ein tödliches Ende: Die elfjährige Katharina Schmidlin aus Romoos wurde wegen angeblicher Hexerei hingerichtet.

Die Vogelmacherin

Katharina hatte behauptet, Vögel machen zu können. Als ihr dies vor anderen Menschen nicht gelang, erklärte sie, allein und bei Nacht könne sie es. Ein kleiner schwarzer Knabe verbiete ihr, ihre Fähigkeit vor Zuschauern zu zeigen. 

Unter dem Druck der Verhöre legte Katharina Schmidlin ein Geständnis über eine angebliche Teufelsbündnis ab. Kurz darauf wurde sie erwürgt und verbrannt, wie Dokumente im Staatsarchiv Luzern belegen. Ihr tragisches Schicksal verarbeitete Eveline Hasler literarisch in ihrem Roman Die Vogelmacherin.

Für die einen eine Ermahnung, für die andere der Tod

Der Gegensatz ist erschütternd. In der Ledergasse spielten Kinder Hexen, ritten auf Stecken und nannten eines von ihnen Teufel. Sie ahmten sogar das Fangen und Foltern nach. Die Obrigkeit liess es bei einer Ermahnung bewenden. Katharinas Erzählungen hingegen wurden zum Gegenstand eines Hexenprozesses, der sie das Leben kostete.

Die Luzerner Justiz behandelte nicht alle Menschen gleich. Stadtbürger genossen eine günstigere Stellung als die Untertanen auf der Landschaft, Auswärtige und Zugewanderte. Besonders angreifbar waren Menschen, bei denen Armut, ein schlechter Ruf - der sogenannte Leumund - und fehlender gesellschaftlicher Rückhalt zusammenkamen. Wer alleinstand und keine einflussreichen Fürsprecher hatte, konnte sich gegen Anschuldigungen schwerer wehren.

Vor diesem Hintergrund erhält der Gegensatz besonderes Gewicht: Die Kinder angesehener Stadtfamilien kamen nach ihrem Hexenspiel mit einem Verweis davon. Die elfjährige Katharina Schmidlin aus dem Untertanengebiet wurde wegen ihrer fantastischen Erzählungen hingerichtet. Die unterschiedliche Behandlung fügt sich in eine Strafjustiz ein, deren Härte auch von Herkunft und gesellschaftlicher Stellung abhing.

Hexenverfolgung als Machtdemonstration

Katharinas Verfolgung stand zudem im Umfeld der Spannungen vor dem Bauernkrieg von 1653. Die verschärfte Hexenverfolgung dieser Zeit ist als Machtdemonstration zu verstehen: Die Obrigkeit wollte ihren Untertanen zeigen, dass sie keine Verstösse gegen die von ihr verteidigte gottgewollte Ordnung duldete. Auch Kinder wurden Opfer dieser Verfolgung.

Kinderhexenprozesse in Luzern

Jahr Name Alter Herkunft Urteil
1630 Kessler Anneli 10 Willisau Unbekannt
1637 Imbach Caspar 12 Wolhusen Unbekannt
1652 Schmidlin Katharina Käthi 11 Romoos Erwürgt, verbrannt
1652 Wüst Amalie 13 Amt Willisau Erwürgt, verbrannt
1652 Wüest Anna 13 Wellberg, Gemeinde Willisau Unbekannt
1653 Rösli Hans Caspar 11 Gutenegg, Gemeinde Menznau Am Pfahl erwürgt, verbrannt
1658 Maria Madleni (Madeleneli) 11 Schwyz ? Erwürgt, verbrannt
1659 Bienz Cathrinli (Katharineli) 7 Fischbach Erwürgt, verbrannt
1659 Ludi Jost 12 Hasle, Entlebuch Erwürgt, verbrannt
1664 Ruots Katharina / Ruotsch Cathrinli 7 — Erwürgt, verbrannt
1664 Breitenmoser Peter 17 Entlebuch Unbekannt
1664 Schnider Caspar (Kaspar) 14 Luzern Unbekannt
1668 Kneubühler Anna (Anneli) 16 Hergiswil bei Willisau Unbekannt
1668 Mühlebach Anna Maria 12 Malters Unbekannt
Stand 09. Oktober 2026


Nachgewiesene Todesopfer der Luzerner Hexenverfolgung

Wie viele Menschen wurden im Gebiet des heutigen Kantons Luzern wegen Hexerei hingerichtet?

Hexensabbat aus der Wickiana, ZB Zürich
Hexensabbat aus der Wickiana - Zentralbibliothek Zürich.

Die Forschung nennt unterschiedliche Zahlen

Eine allgemein anerkannte Gesamtzahl gibt es bis heute nicht.

  • Joseph Schacher sprach bereits 1947 von mindestens 200 Opfern.
  • Das historische Lexikon der Schweiz nennt für den Kanton Luzern 288 Opfer (Stand 2018)🔗.
  • Der Luzerner Historiker Stefan Jäggi spricht in einem Interview mit SRF von rund 300 hingerichteten Frauen und kommt damit der tatsächlichen Zahl wohl am nächsten 🔗.

Die unterschiedlichen Angaben zeigen vor allem eines: Eine vollständige namentliche Gesamtauswertung der Luzerner Hexenprozesse ist bisher nicht veröffentlicht worden.

Für diese Website wurden die bisher bekannten Luzerner Hexenprozesse in einer Datenbank zusammengetragen und ausgewertet.

Ausgang der Verfahren Anzahl Anteil
Hinrichtungen 261 40,7 %
Todesfälle im Gefängnis 7 1,1 %
Suizide im Gefängnis 2 0,3 %
Nachgewiesene Todesfälle insgesamt 270 42,1 %
Freilassungen 50 7,8 %
Verbannungen 36 5,6 %
Einschliessungen 3 0,5 %
Spital 5 0,8 %
Ausgang unbekannt 278 43,3 %
Total 642 100 %

Von den 642 bisher erfassten Verfahren endeten gemäss den in der Datenbank erfassten Quellen 270 mit dem Tod der betroffenen Person. Davon wurden 261 Personen hingerichtet, 7 starben im Gefängnis und 2 nahmen sich während der Haft das Leben.

Die 270 dokumentierten Todesfälle entsprechen 42,1 Prozent aller bisher erfassten Verfahren. Dabei handelt es sich nicht um eine Hochrechnung, sondern um eine Auswertung der in der Datenbank erfassten Angaben.

Als weitere Verfahrensausgänge sind 50 Freilassungen, 36 Verbannungen, 3 Einschliessungen und 5 Einweisungen ins Spital verzeichnet.

Die tatsächliche Zahl der Todesopfer dürfte höher gewesen sein. Bei 278 der 642 Verfahren – also bei 43,3 Prozent – ist der Ausgang unbekannt. Unter diesen Fällen können sich weitere Hinrichtungen oder andere Todesfälle befinden, die aufgrund der bisherigen Auswertung der Quellen nicht sicher nachgewiesen werden können.

Die 270 dokumentierten Todesfälle sind daher als Mindestzahl nach dem derzeitigen Stand der Datenbank zu verstehen.


Anklagen und Todesfälle der Luzerner Hexenverfolgung

Erfasste Verfahren und nachgewiesene Todesfälle nach Jahrzehnten

Hinweis: Als Todesfälle gezählt werden nachgewiesene Hinrichtungen sowie Todesfälle und Suizide während der Haft. Grundlage: aktuelle Hexen-Datenbank Luzern.

Prozesse vs. Hinrichtungen

In den 1550er-Jahren setzte ein markanter Anstieg der Hexenprozesse ein. Dieser fällt zeitlich mit der katholischen Reform in Luzern zusammen: 1570 besuchte Karl Borromäus die Stadt, 1574 liessen sich die Jesuiten in Luzern nieder.

Historiker sehen in der katholischen Reform einen wichtigen, wenn auch nicht alleinigen Faktor für die Intensivierung der Verfolgungen. Weitere mögliche Ursachen waren die Klimakrise der Kleinen Eiszeit, soziale Spannungen und eine verschärfte obrigkeitliche Strafverfolgung.

In den 1650er-Jahren erreichte die Hexenverfolgung im Kanton Luzern einen weiteren Höhepunkt.

Diese Verfolgungswelle fällt zeitlich mit dem Schweizer Bauernkrieg von 1653 zusammen.
Der mögliche Zusammenhang zwischen den sozialen Konflikten des Aufstands und der verstärkten Hexenverfolgung muss jedoch noch genauer untersucht werden (Stokes 2008).



Die vollständige Hexenprozesse-Datenbank

In der Hexenprozesse-Datenbank Luzern (1398–1737) können die erfassten Fälle nach Namen, Orten, Jahren, Herkunft und Urteil durchsucht werden.

Zur Hexenprozesse-Datenbank 




Letztmals aktualisiert: 03. Oktober 2026


Das könnte Sie auch interessieren:





Der Fall Els von Meersburg: Ein Hexenprozess in Luzern um 1450

Wir blicken zurück in das Jahr 1450. Der Schauplatz ist die Region um Luzern. Auf dem Weg zwischen Malters und der Stadt trifft eine Frau namens Els von Meersburg auf einen Bettler.

Der reiche Junker und die arme Zöllnerin – Ein Luzerner Hexenschicksal

Im Juni 1654 trafen beim Roten Turm zwei Welten aufeinander. Auf der einen Seite die 74-jährige Zöllnerin Brigita Rapp (Rabi), eine einfache Frau, die ihren Lebensunterhalt im Dienst der Stadt bestritt. Auf der anderen Seite Junker Walter Ludwig Cysat.

Die Zuger Hexenjagd von 1737

Die letzte Hexenhinrichtung in Luzern datiert vom Jahre 1675. Dann war in Luzern lange Zeit Ruhe bis sich 1737 in Zug eine 16-Jährige selbst angezeigt und auch Leute aus dem Luzernerland denunziert hat. Diese Selbst-Denunziation führte zu einer eigentlichen Hexenhysterie, die acht Menschen das Leben kostete, zwei Menschen in die Invalidität führte und einem Dutzend Personen den guten Ruf kostete.

Die letzte Hexenhinrichtung in Luzern im Jahre 1675

Nach mehreren Klagen der Dorfbevölkerung verhaftet die Luzerner Obrigkeit am 08. August 1675 die 57 jährige Anna Weibel aus Schongau. Sie wird ins Turmverlies gesteckt und der Hexerei angeklagt. Unter der Folter denunziert Anna Weibel die ebenfalls aus Schongau stammende um die 60 Jahre alte Anna Strebel. Beide Frauen waren im Dorf als Hexen verschrien.

Die Hexe, die vom Teufel durch die Lüfte getragen wurde

Die aus St. Gallen stammende Hebamme Barbara Schatzmann kam 1570 in Luzern in Verdacht eine Hexe zu sein. Sie wurde ergriffen und bekannte zu Willisau einen Buben durch Anblasen getötet zu haben. Des weiteren bekannte sie im Gefängnis, dass ihr Buhl, der Federmisch (Teufel) ihr auch gezeigt habe, wie man Neugeborene tötet, indem man ihnen "mit einer Guffen" (Stecknadel) ins Häuptlein sticht. Sie gestand das, je nach Quelle an 11 oder 27 Säuglingen, getan zu haben.