Hexenprozesse im Kanton Luzern (1398–1737) – Personen, Urteile und Quellen

Durchsuchen Sie die Datenbank nach Namen, Jahr, Ort, Herkunft, Urteil, Bemerkungen oder Quellen.

Die Hexenliste wird geladen …

Hinweise zur Datenbank und Quellenlage

Diese Hexen-Datenbank dokumentiert in chronologischer Reihenfolge Personen und Verfahren, die mit der Hexenverfolgung in der alten Herrschaft Luzern in Verbindung stehen. Die Angaben werden fortlaufend ergänzt, überprüft und anhand historischer Quellen und Forschungsliteratur bearbeitet. Historische Schreibweisen von Namen und Orten können voneinander abweichen.

Die Datenbank wurde – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auf Grundlage der Sekundärliteratur erstellt. Die dort enthaltenen Angaben und Quellenverweise wurden zusammengetragen und, soweit möglich, miteinander verglichen. Die verwendete Forschungsliteratur stützt sich ihrerseits vielfach auf Originalquellen des Staatsarchivs Luzern (StALU) und des Stadtarchivs Sursee (SA Sursee).

Ist in der Datenbank ausschliesslich eine StALU-Signatur angegeben, ist diese in erster Linie als Quellenhinweis für weitere Abklärungen zu verstehen. Die entsprechenden handschriftlichen Originalquellen wurden bislang nicht systematisch vollständig transkribiert und ausgewertet. Eine StALU-Signatur allein bedeutet daher nicht, dass sämtliche Angaben zum betreffenden Fall anhand der Originalquelle überprüft wurden.

Dies ist insbesondere beim Ausgang eines Verfahrens zu berücksichtigen: Die Angabe „unbekannt“ bedeutet, dass sich in der ausgewerteten Literatur oder beim bisherigen Stand der Bearbeitung kein gesicherter Ausgang feststellen liess. Ein Urteil oder weitere Angaben können dennoch in den genannten, noch nicht vollständig ausgewerteten Originalquellen überliefert sein.

Wo eine Quellenangabe mit einem versehen ist, wurde die verlinkte handschriftliche Originalquelle eingesehen und hinsichtlich der für den Datenbankeintrag wesentlichen Angaben überprüft. Diese Einträge sind daher besser abgesichert. Irrtümer bei der Lesung der frühneuzeitlichen Handschrift können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. 

Die ersten hier aufgeführten Verfahren bis 1423 gelten noch nicht als eigentliche Hexenprozesse, sondern überwiegend als Verleumdungsklagen bzw. als Vorläufer der späteren Hexenprozesse. Vor allem für das 15. Jahrhundert ist die Überlieferung teilweise sehr lückenhaft. Mitunter fehlen die Namen der Betroffenen oder eigentliche Prozessakten sind nicht bekannt. Hinweise auf Hexenverfolgungen und Hinrichtungen finden sich teilweise lediglich in anderen Quellen, beispielsweise in Rechnungsbüchern.

Diese Datenbank ist ein laufendes Projekt. Fehler, Lücken und Doppelungen sind nicht ausgeschlossen. Hinweise und Korrekturen bitte an info@citytrip.ch.


Legende – Bedeutung der Angaben

Unbekannt
Der Ausgang des Verfahrens ist nach dem derzeitigen Stand dieser Datenbank nicht bekannt. Dies bedeutet nicht zwingend, dass kein Urteil überliefert ist. Weitere Angaben können sich insbesondere in noch nicht ausgewerteten Originalquellen des Staatsarchivs Luzern befinden.

Hingerichtet
Eine Hinrichtung wird in der verwendeten Literatur oder Quelle als erfolgt angegeben. Ist die Hinrichtungsart nicht bekannt, wird keine bestimmte Todesart angenommen.

Verbrannt
Die verwendete Literatur oder Quelle gibt eine Verbrennung als Hinrichtungsart an. Dies bedeutet nicht zwingend, dass die Person lebendig verbrannt wurde. Sie konnte zuvor beispielsweise enthauptet oder erdrosselt und der Körper anschliessend verbrannt worden sein. Wo dies genauer bekannt ist, wird es entsprechend angegeben.

Enthauptet / Erwürgt / Erdrosselt
Die Art der Hinrichtung wird in der verwendeten Literatur oder Quelle entsprechend angegeben. Eine anschliessende Verbrennung des Körpers wird nur vermerkt, wenn sie ebenfalls überliefert ist.

Vermutlich hingerichtet
Der überlieferte Prozessverlauf oder Angaben in den verwendeten Quellen sprechen für eine Hinrichtung, ein eindeutiger Nachweis der vollzogenen Hinrichtung liegt für diese Datenbank jedoch nicht vor. Diese Fälle werden nicht zu den gesichert belegten Hinrichtungen gezählt.

Freigelassen
Die Person wurde aus der Haft entlassen. Dies ist nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen. Die Freilassung konnte mit einer Urfehde, Verbannung oder anderen Auflagen verbunden sein. Soweit solche Bedingungen bekannt sind, werden sie zusätzlich angegeben.

Urfehde
Eine Urfehde war ein eidliches Versprechen, nach einer Freilassung insbesondere keine Rache zu nehmen und die auferlegten Bedingungen einzuhalten. Je nach Fall konnten weitere Auflagen damit verbunden sein, beispielsweise eine Verbannung oder das Verbot, ein bestimmtes Gebiet wieder zu betreten.

Verbannt / ausgewiesen
Die Person musste ein bestimmtes Gebiet verlassen. Dauer, räumlicher Umfang und weitere Bedingungen können je nach Verfahren unterschiedlich gewesen sein. Eine Verbannung konnte mit einer Freilassung und/oder Urfehde verbunden sein.

Ins Spital überstellt
Die Person wurde aus der bisherigen Haft oder im Anschluss an das Verfahren in ein Spital überstellt bzw. dort untergebracht. Frühneuzeitliche Spitäler dienten nicht nur der Krankenpflege, sondern auch der Versorgung und Unterbringung alter, gebrechlicher oder mittelloser Personen. Aus der Angabe „Spital“ allein lässt sich daher nicht ableiten, ob die Person frei war oder weiterhin unter Aufsicht bzw. Einschränkungen stand. Ebenso wird eine Erkrankung oder Schädigung durch Folter nur angenommen, wenn dies aus der Quelle hervorgeht.

Im Gefängnis gestorben / † in Haft
Die Person starb während der Gefangenschaft. Sofern die Todesursache nicht bekannt ist, wird daraus keine bestimmte Todesursache abgeleitet.

Suizid in Haft
Die verwendete Literatur oder Quelle gibt an, dass sich die betreffende Person während der Gefangenschaft das Leben nahm.

✓ = Originalquelle geprüft 
Die verlinkte handschriftliche Quelle wurde anhand der Originalaufnahme eingesehen und inhaltlich ausgewertet. 

Weitere Informationen und Auswertungen dieser Datenbank finden Sie hier: Nachgewiesene Todesopfer der Luzerner Hexenverfolgung.

Veröffentlicht: 23. Juli 2026
Letzte Aktualisierung: 06. September 2026


Quellen

Mazzei Elena, 2003, Frauen verfolgt und verbrannt: Die Hexenprozesse im Raum Luzern um 1600, Facharbeit Geschichte, gefunden über das Netzwerk der Bibliotheken im Bestand der Stadt- und Universitätsbibliothek Bern (2004). Frau Mazzei hat in ihrer Maturaarbeit die Prozesse von 1551 bis 1737 ausgewertet und mit Quellenangaben versehen. Ihre Ergebnisse bilden die grösste Quelle dieser Datenbank.

Schacher Joseph, 1947, Das Hexenwesen im Kanton Luzern nach den Prozessen von Luzern und Sursee 1400-1675. Hexenprozesse aus Dagmarsellen, Heimatvereinigung Wiggertal, Band: 11 (1950)

Hexenverfolgung-Publikationen des Staatsarchivs Luzern, Siehe auch Jäggi Stefan. 

Online Suche des Staatsarchivs Luzern, mit dem Stichwort: "Hexerei", 385 Datensätze, Stand: 22Aug26. 

Jäggi Stefan, Historiker und ehemaliger Staatsarchivar des Kantons Luzern. Publikationen vom Staatsarchiv Luzern, Hexen im Rontal und im Habsburgeramt (2004), SRF (2021): Historiker Stefan Jäggi zu den Hexenverbrennungen in Luzern , Hexenverfolgungen im Wiggertal (2022) u.a.

Bart Philippe, Historiker und ehemaliger Staatsarchivar des Kantons Zug. Publikationen u.a. Der Geschichtsfreund, Band 158 (2005).

Stokes Laura, Historikerin, Associate Professor of History at the Stanford University. 2011, Demons of Urban Reform: Early European Witch Trials and Criminal Justice, 1430-1530, und dem sehr interessanten Beitrag: Hexenverfolgungen in Luzern (2008) auf historicum.net.

Blauert Andreas, Frühe Hexenverfolgungen, Ketzer- Zauberei- und Hexenprozesse des 15. Jahrhunderts, 1989. ISBN-13: 978-3-8379-2872-3

Hoffmann-Krayer Eduard, 1899, Luzerner Akten zum Hexen- und Zauberwesen. Schweizerisches Archiv für Volkskunde, Band 3 (1899) Seiten: S. 22–40, 81–122, 189–224, 291–329 (mehrere Teile).

Hansen Joseph, 1901, Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenverfolgung im Mittelalter.

Pfyffer Kasimir, 1850, Geschichte der Stadt und des Kantons Luzern.

Richtstätte und Wasenplatz in Emmenbrücke, (16.-19. Jahrhundert), Archäologische und historische Untersuchungen zur Geschichte von Strafrechtspflege und Tierhaltung in Luzern, Band I & II, 1992, Jürg Manser (Hrsg.) u.a., (Insbesondere Band II, Statistik der Hinrichtungen in Luzern 1551-1798 von Michael Harrer, S. 233 ff.) ISBN 3-908182-04-02 .


Bettlé Nicole J, 2013, Wenn Saturn seine Kinder frisst. Kinderhexenprozesse und ihre Bedeutung als Krisenindikator. ISBN 978-3-0343-1251-6 .

u.a.



Das könnte Sie auch interessieren: