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Der Nachrichter im alten Luzern

"Geliehene" Henker: Luzerns Start ohne eigenen Nachrichter

Ab Mitte des 13. Jahrhunderts durfte Luzern zwar selber richten – eine Erlaubnis, die die Habsburger der aufmüpfigen Stadt zugestanden hatten – doch einen eigenen Nachrichter leistete man sich noch nicht. Für diese "Arbeiten" wurde der Nachrichter von Zürich oder Konstanz herbei bestellt.

Der Nachrichter in der alten Eidgenossenschaft

Wer war der "Nachrichter"?

Der Scharfrichter wurde in der alten Eidgenossenschaft, in Süddeutschland und im Elsass Nachrichter genannt und mit “Meister” angesprochen.
Er ist derjenige, der «nach dem Richter» kommt. Das Wort stammt vom althochdeutschen «Nāchtrihhari» und bedeutet sinngemäss: „der das Urteil nachsetzt oder vollstreckt”.
Seine Aufgabe war das Foltern, um Geständnisse zu erpressen und die Ausführung der nachfolgenden Strafen an «Haut und Haar» (Körperstrafen) oder «Bis an das Blut» (Tod).

Das Berufsethos des Nachrichters

Das Aufziehen oder die Streckfolter, Zentralbibliothek Zürich
Das Aufziehen oder die Streckfolter, Zentralbibliothek Zürich

Wie jeder gute Handwerker war auch der Scharfrichter bemüht, saubere Arbeit zu leisten. Gefoltert werden durfte nur so weit, wie es zweckdienlich war – nicht tödlich. Der Nachrichter musste peinlich darauf achten, dass die Gefolterten nicht starben, damit sie der gerechten Strafe zugeführt werden konnten.

Die Richtstätte Sentimatt in Luzern

Als Hörige des Hofklosters wurden wir zunächst am Marienbrunnen bei der Hofkirche gerichtet.

Ab Mitte des 13. Jahrhunderts erlaubten uns die Habsburger, selbst Gericht zu halten – dies geschah dann am unteren Fischmarkt, bei der Gerichtslinde.

Später wurde das erste Rathaus Luzerns (Vorgänger des heutigen Hotel Des Balances) Gerichtsort – die Vollstreckungen fanden an der Richtstätte Sentimatt statt.

Die Hinrichtungsarten im alten Luzern

In der Stadt und Republik Luzern sind folgende Hinrichtungsarten belegt:

  • Enthaupten
  • Hängen (Männer, weniger Frauen, keine Kinder)
  • Erwürgen (Männer, Frauen und Kinder)
  • Ertränken (Fast nur Frauen und Kinder)
  • Rädern (Nur Männer)
  • Verbrennen (ca 95% Frauen, fast keine Männer)
Darüber hinaus werden in verschiedenen Quellen auch das Ausdärmen und Vierteilen und das Lebendig begraben erwähnt. 

Der Wasserturm zu Luzern

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Wasserturm mit Regenbogen von Silvan Kaeser © ImagePoint.biz

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Kapellbrücke, Wasserturm, 1597
Der Wasserturm wurde um 1300 als freistehender Wach- und Herrschaftsturm gebaut. Die Kapellbrücke folgte ein paar Dekaden später. Luzern war damals fest in habsburgerischer Hand.
Die Bauform ist achteckig. Der Turm ist 34,5 m hoch, sein Umfang beträgt 38 m und die Mauern sind bis zu 4 m dick.Von Ausnahmen abgesehen, ist der Wasserturm der Öffentlichkeit für Besichtigungen nicht zugänglich.

Diebold Schilling vereitelt einen Justizirrtum

Diebold Schilling zeigt uns auf Folio 174v seiner Chronik eine Begebenheit die sich am 29. April 1495 auf der Richtstätte Sentimatt zugetragen hat.

Diebold_Schilling_Chronik_Folio_174v
Diebold Schilling Chronik Folio 174v (S. 352) 


In der Bildmitte in rot gekleidet steht der Ratsrichter und hält das Richtschwert in der Hand. Er ist die wichtigste Person auf dem Bild und symbolisiert die obrigkeitliche Gerichtsbarkeit. Er macht eine Handbewegung zum Nachrichter (Henker) und befiehlt ihm inne zu halten.

Der Nachrichter guckt verduzt und setzt gehorchend das eisenbeschlagene Wagenrad wieder ab. Er wollte gerade mit dem Rädern beginnen und als erstes den rechten Unterschenkel des am Boden liegenden Verurteilten zertrümmern.

Die Kapelle der Kindsverderberinnen am heutigen Kreuzstutz

Aus der Cysat Collectanea [B.Fol.274v]

Zwischen der Minderen Stadt und der krummen Fluh, ungfähr zwei Büchsenschüsse vom Sentitor entfernt, hat es ein steinernes Kruzifix und eine gemauerte Kapelle, in der eine Laterne brennt. An der Strasse und Wegscheide an der Reuss, wo sich die Strassen gegen Entlebuch und Rothenburg teilen (Anmerkung: heutiger Kreuzstutz). 

Wie ein junger Knabe zu Luzern ertränkt und wieder lebendig wurde und dann noch lange lebte.

Aus der Luzerner Bilderchronik des Diebold Schilling, Folio 80v.

Im Jahre 1470 wurde ein 11 jähriger Knabe gefangen, der sein Leben mit Diebstahl verwirkt hatte. Am Strick sollte er gehängt werden bis zum Tode. Auf Bitten seiner Familie wegen wurde er aber „nur“ geschwemmt.

Das Schwemmen war ein sogenanntes "Gottesurteil" und diente vornehmlich dem Ertränken potentieller Hexen, wurde aber auch für junge Delinquenten angewendet.
Wie beim Ertränken im Mittelalter üblich, wurde der Übeltäter in Kauerstellung gefesselt. In der einen Hand hält der Nachrichter einen Strick, mit dem er die Füsse des Verurteilten knapp über Wasser hält. Mit der anderen Hand drückt er mit Hilfe eines Steckens den Oberkörper des Malträtierten  unter Wasser.


Ebenfalls mit dem aus Zürich angereisten Nachrichter im Boot sitzen der Ratsrichter mit Schwert, der Stadtschreiber und ein Stadtknecht am Ruder. Der Henker macht seine Arbeit, während die Augen der anderen auf das Gesicht des Ertrinkenden fixiert sind, aus dessen Mund die Atemluft entweicht. Eine grausame Hinrichtungsmethode, von Angesicht zu Angesicht.

Der Junge mit Namen Hans Hegenheim ward also am rechten Flussufer Unter der Egg ins Wasser geworfen und gemächlich mit der Strömung rinnend bis ans linke Flussufer unter der Reussbrücke geschwemmt.

Dort angekommen zog ihn der Nachrichter aus dem Wasser, zerschnitt seine Fesseln und liess ihn liegen. Nach einer Weile rührte Hans Hegenheim den Mund und kam allmählich wieder zu sich. Er lebte danach noch lange, ward ein Biedermann, nahm sich ein Weib und hat hübsche Kinder gemacht. [Läpt lange Zit darnach und ward ein Bydermann, nam ein Wib und macht hübsche Kind.]

Bild: Gemeinfrei
Bildquelle: Luzerner Schilling, Diebold Schilling der Jüngere, Faksimile Verlag Luzern






Die letzte Schweizer Guillotine

Mit dem Franzoseneinfall zum Ende des 18 Jahrhunderts kam auch die französische Rechtssprechung in unser Land. 
Das Luzerner Kriminalrecht wurde erneuert. Pranger, Brandmarkung und Stäupen wurden verboten. Für die Vollstreckung der Todesstrafe wurde die Guillotine vorgeschrieben.

Von Andares Buman, der mit seinem Galgenhumor alle zum Lachen brachte. Aus der Wickiana (Text und Video)

Eine Geschicht aus der Wickiana vom 16. Jahrhundert, der Nachrichtensammlung von Johann Jakob Wick, übersetzt ins Neudeutsche.