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Nachgewiesene Todesopfer der Luzerner Hexenverfolgung

Wie viele Menschen wurden im Gebiet des heutigen Kantons Luzern wegen Hexerei hingerichtet?

Hexensabbat aus der Wickiana, ZB Zürich
Hexensabbat aus der Wickiana - Zentralbibliothek Zürich.

Die Forschung nennt unterschiedliche Zahlen

Eine allgemein anerkannte Gesamtzahl gibt es bis heute nicht.

  • Joseph Schacher sprach bereits 1947 von mindestens 200 Opfern.
  • Das historische Lexikon der Schweiz nennt für den Kanton Luzern 288 Opfer (Stand 2018)🔗.
  • Der Luzerner Historiker Stefan Jäggi spricht in einem Interview mit SRF von rund 300 hingerichteten Frauen und kommt damit der tatsächlichen Zahl wohl am nächsten 🔗.

Die unterschiedlichen Angaben zeigen vor allem eines: Eine vollständige namentliche Gesamtauswertung der Luzerner Hexenprozesse ist bisher nicht veröffentlicht worden.

Für diese Website wurden die bisher bekannten Luzerner Hexenprozesse in einer Datenbank zusammengetragen und ausgewertet.

Ausgang der Verfahren Anzahl Anteil
Hinrichtungen 253 39,0 %
Todesfälle im Gefängnis 7 1,1 %
Suizide im Gefängnis 2 0,3 %
Nachgewiesene Todesfälle insgesamt 262 40,4 %
Freilassungen 50 7,7 %
Verbannungen 36 5,6 %
Spital 5 0,8 %
Ausgang unbekannt 295 45,5 %
Total 648 100 %

Von den 648 bisher erfassten Verfahren kamen nachweislich 262 Personen infolge der Hexenverfolgung ums Leben. Davon wurden 253 Personen hingerichtet, 7 starben im Gefängnis und 2 nahmen sich während der Haft das Leben.

Die 262 nachgewiesenen Todesfälle entsprechen 40,4 Prozent aller bisher erfassten Verfahren. Dabei handelt es sich nicht um eine Hochrechnung, sondern ausschliesslich um Todesfälle, die sich anhand der erfassten Quellen nachweisen lassen.

Die tatsächliche Zahl der Todesopfer dürfte höher gewesen sein. Bei 295 der 648 Verfahren – also bei 45,5 Prozent – ist der Ausgang unbekannt. Unter diesen Fällen können sich weitere Hinrichtungen oder andere Todesfälle befinden, die aufgrund der gegenwärtigen Quellenlage nicht sicher nachgewiesen werden können.

Die 262 nachgewiesenen Todesfälle sind daher als historisch gesicherte Mindestzahl zu verstehen.


Anklagen und Todesfälle der Luzerner Hexenverfolgung

Erfasste Verfahren und nachgewiesene Todesfälle nach Jahrzehnten

Hinweis: Als Todesfälle gezählt werden nachgewiesene Hinrichtungen sowie Todesfälle und Suizide während der Haft. Grundlage: aktuelle Hexen-Datenbank Luzern.

Prozesse vs. Hinrichtungen

In den 1550er-Jahren setzte ein markanter Anstieg der Hexenprozesse ein. Dieser fällt zeitlich mit der katholischen Reform in Luzern zusammen: 1570 besuchte Karl Borromäus die Stadt, 1574 liessen sich die Jesuiten in Luzern nieder.

Historiker sehen in der katholischen Reform einen wichtigen, wenn auch nicht alleinigen Faktor für die Intensivierung der Verfolgungen. Weitere mögliche Ursachen waren die Klimakrise der Kleinen Eiszeit, soziale Spannungen und eine verschärfte obrigkeitliche Strafverfolgung.

In den 1650er-Jahren erreichte die Hexenverfolgung im Kanton Luzern einen weiteren Höhepunkt.

 Diese Verfolgungswelle fällt zeitlich mit dem Schweizer Bauernkrieg von 1653 zusammen.
Der mögliche Zusammenhang zwischen den sozialen Konflikten des Aufstands und der verstärkten Hexenverfolgung muss jedoch noch genauer untersucht werden (Stokes 2008).



Die vollständige Hexenprozesse-Datenbank

In der Hexenprozesse-Datenbank Luzern (1398–1737) können die erfassten Fälle nach Namen, Orten, Jahren, Herkunft und Urteil durchsucht werden.

Zur Hexenprozesse-Datenbank 




Letztmals aktualisiert: 06. September 2026


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Der Scharfrichter wurde in der alten Eidgenossenschaft, in Süddeutschland und im Elsass Nachrichter genannt und mit “Meister” angesprochen.
Er ist derjenige, der «nach dem Richter» kommt. Das Wort stammt vom althochdeutschen «Nāchtrihhari» und bedeutet sinngemäss: „der das Urteil nachsetzt oder vollstreckt”.
Seine Aufgabe war das Foltern, um Geständnisse zu erpressen und die Ausführung der nachfolgenden Strafen an «Haut und Haar» (Körperstrafen) oder «Bis an das Blut» (Tod).

Das Berufsethos des Nachrichters

Das Aufziehen oder die Streckfolter, Zentralbibliothek Zürich
Das Aufziehen oder die Streckfolter, Zentralbibliothek Zürich

Wie jeder gute Handwerker war auch der Scharfrichter bemüht, saubere Arbeit zu leisten. Gefoltert werden durfte nur so weit, wie es zweckdienlich war – nicht tödlich. Der Nachrichter musste peinlich darauf achten, dass die Gefolterten nicht starben, damit sie der gerechten Strafe zugeführt werden konnten.

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Als Hörige des Hofklosters wurden wir zunächst am Marienbrunnen bei der Hofkirche gerichtet.

Ab Mitte des 13. Jahrhunderts erlaubten uns die Habsburger, selbst Gericht zu halten – dies geschah dann am unteren Fischmarkt, bei der Gerichtslinde.

Später wurde das erste Rathaus Luzerns (Vorgänger des heutigen Hotel Des Balances) Gerichtsort – die Vollstreckungen fanden an der Richtstätte Sentimatt statt.

Schweinehaltung in der Stadt Luzern

Wie in vielen anderen Städten hielten die Bürger von Luzern bis ins 15. Jahrhundert ihre Schweine frei in der Stadt. Die Stadtmauern und Tore bildeten eine natürliche Begrenzung, innerhalb derer sich die Tiere frei bewegen konnten. Sie ernährten sich vor allem von Küchenabfällen, die aus den Fenstern geworfen wurden, und fühlten sich "sauwohl".

Die Hinrichtungsarten im alten Luzern

In der Stadt und Republik Luzern sind folgende Hinrichtungsarten belegt:

  • Enthaupten
  • Hängen (Männer, weniger Frauen, keine Kinder)
  • Erwürgen (Männer, Frauen und Kinder)
  • Ertränken (Fast nur Frauen und Kinder)
  • Rädern (Nur Männer)
  • Verbrennen (ca 95% Frauen, fast keine Männer)
Darüber hinaus werden in verschiedenen Quellen auch das Ausdärmen und Vierteilen und das Lebendig begraben erwähnt. 

Ab 1609 wurden Frauen enthauptet statt ertränkt

Unser bedeutendster Chronist, Renward Cysat, schildert in seiner Collectanea [E. Fol. 408R] unter dem Titel "Wyber Enthouptung" eine bedeutende Änderung in der Luzerner Rechtsprechung:

Nach altem Stadtrecht war es üblich, Frauen, die eines Verbrechens für schuldig befunden wurden, nicht durch das Schwert zu richten, sondern sie zu ertränken – oder, sofern sie der Hexerei bezichtigt wurden, auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen. Eine Begründung für diese Praxis findet sich nicht.

Der Wasserturm zu Luzern

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Wasserturm mit Regenbogen von Silvan Kaeser © ImagePoint.biz

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Kapellbrücke, Wasserturm, 1597
Der Wasserturm wurde um 1300 als freistehender Wach- und Herrschaftsturm gebaut. Die Kapellbrücke folgte ein paar Dekaden später. Luzern war damals fest in habsburgerischer Hand.
Die Bauform ist achteckig. Der Turm ist 34,5 m hoch, sein Umfang beträgt 38 m und die Mauern sind bis zu 4 m dick.Von Ausnahmen abgesehen, ist der Wasserturm der Öffentlichkeit für Besichtigungen nicht zugänglich.

Diebold Schilling vereitelt einen Justizirrtum

Diebold Schilling zeigt uns auf Folio 174v seiner Chronik eine Begebenheit die sich am 29. April 1495 auf der Richtstätte Sentimatt zugetragen hat.

Diebold_Schilling_Chronik_Folio_174v
Diebold Schilling Chronik Folio 174v (S. 352) 


In der Bildmitte in rot gekleidet steht der Ratsrichter und hält das Richtschwert in der Hand. Er ist die wichtigste Person auf dem Bild und symbolisiert die obrigkeitliche Gerichtsbarkeit. Er macht eine Handbewegung zum Nachrichter (Henker) und befiehlt ihm inne zu halten.

Der Nachrichter guckt verduzt und setzt gehorchend das eisenbeschlagene Wagenrad wieder ab. Er wollte gerade mit dem Rädern beginnen und als erstes den rechten Unterschenkel des am Boden liegenden Verurteilten zertrümmern.

Die Geschichte des Hans von Trient, aus der Wickiana

Aus der Wickiana, der Nachrichtensammlung des 16. Jahrhunderts von Johann Jakob Wick*

Die Wickiana ist in "Alt-Schweizerdeutsch" geschrieben.
Im Folgenden finden Sie ein Video mit der Uebersetzung ins Neu-Schweizerdeutsche, gefolgt vom Originaltext.

Was sagt Renward Cysat zu Hans von Trient?

Renward Cysat war als 14-jähriger bei der Hinrichtung des Hans von Trient (alias Johannes Lyn) dabei und hat uns auch zu diesem Thema wertvolle Information hinterlassen.

Im Folgenden finden Sie den Originaltext aus der Cysat Collectanea (als Bild), meine freie Uebersetzung in die deutsche Schriftsprache und zuunterst ein Video mit der Uebersetzung auf Neu-Schweizerdeutsch.

Die Zuger Hexenjagd von 1737

Die letzte Hexenhinrichtung in Luzern datiert vom Jahre 1675. Dann war in Luzern lange Zeit Ruhe bis sich 1737 in Zug eine 16-Jährige selbst angezeigt und auch Leute aus dem Luzernerland denunziert hat. Diese Selbst-Denunziation führte zu einer eigentlichen Hexenhysterie, die acht Menschen das Leben kostete, zwei Menschen in die Invalidität führte und einem Dutzend Personen den guten Ruf kostete.

Die letzte Hexenhinrichtung in Luzern im Jahre 1675

Nach mehreren Klagen der Dorfbevölkerung verhaftet die Luzerner Obrigkeit am 08. August 1675 die 57 jährige Anna Weibel aus Schongau. Sie wird ins Turmverlies gesteckt und der Hexerei angeklagt. Unter der Folter denunziert Anna Weibel die ebenfalls aus Schongau stammende um die 60 Jahre alte Anna Strebel. Beide Frauen waren im Dorf als Hexen verschrien.

Die Hexe, die vom Teufel durch die Lüfte getragen wurde

Die aus St. Gallen stammende Hebamme Barbara Schatzmann kam 1570 in Luzern in Verdacht eine Hexe zu sein. Sie wurde ergriffen und bekannte zu Willisau einen Buben durch Anblasen getötet zu haben. Des weiteren bekannte sie im Gefängnis, dass ihr Buhl, der Federmisch (Teufel) ihr auch gezeigt habe, wie man Neugeborene tötet, indem man ihnen "mit einer Guffen" (Stecknadel) ins Häuptlein sticht. Sie gestand das, je nach Quelle an 11 oder 27 Säuglingen, getan zu haben.

Die Kapelle der Kindsverderberinnen am heutigen Kreuzstutz

Aus der Cysat Collectanea [B.Fol.274v]

Zwischen der Minderen Stadt und der krummen Fluh, ungfähr zwei Büchsenschüsse vom Sentitor entfernt, hat es ein steinernes Kruzifix und eine gemauerte Kapelle, in der eine Laterne brennt. An der Strasse und Wegscheide an der Reuss, wo sich die Strassen gegen Entlebuch und Rothenburg teilen (Anmerkung: heutiger Kreuzstutz). 

Wie ein junger Knabe zu Luzern ertränkt und wieder lebendig wurde und dann noch lange lebte.

Aus der Luzerner Bilderchronik des Diebold Schilling, Folio 80v.

Im Jahre 1470 wurde ein 11 jähriger Knabe gefangen, der sein Leben mit Diebstahl verwirkt hatte. Am Strick sollte er gehängt werden bis zum Tode. Auf Bitten seiner Familie wegen wurde er aber „nur“ geschwemmt.

Das Schwemmen war ein sogenanntes "Gottesurteil" und diente vornehmlich dem Ertränken potentieller Hexen, wurde aber auch für junge Delinquenten angewendet.
Wie beim Ertränken im Mittelalter üblich, wurde der Übeltäter in Kauerstellung gefesselt. In der einen Hand hält der Nachrichter einen Strick, mit dem er die Füsse des Verurteilten knapp über Wasser hält. Mit der anderen Hand drückt er mit Hilfe eines Steckens den Oberkörper des Malträtierten  unter Wasser.


Ebenfalls mit dem aus Zürich angereisten Nachrichter im Boot sitzen der Ratsrichter mit Schwert, der Stadtschreiber und ein Stadtknecht am Ruder. Der Henker macht seine Arbeit, während die Augen der anderen auf das Gesicht des Ertrinkenden fixiert sind, aus dessen Mund die Atemluft entweicht. Eine grausame Hinrichtungsmethode, von Angesicht zu Angesicht.

Der Junge mit Namen Hans Hegenheim ward also am rechten Flussufer Unter der Egg ins Wasser geworfen und gemächlich mit der Strömung rinnend bis ans linke Flussufer unter der Reussbrücke geschwemmt.

Dort angekommen zog ihn der Nachrichter aus dem Wasser, zerschnitt seine Fesseln und liess ihn liegen. Nach einer Weile rührte Hans Hegenheim den Mund und kam allmählich wieder zu sich. Er lebte danach noch lange, ward ein Biedermann, nahm sich ein Weib und hat hübsche Kinder gemacht. [Läpt lange Zit darnach und ward ein Bydermann, nam ein Wib und macht hübsche Kind.]

Bild: Gemeinfrei
Bildquelle: Luzerner Schilling, Diebold Schilling der Jüngere, Faksimile Verlag Luzern