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Die Pilatussage – oder wie der Berg zu seinem Namen kam

Ein Berg der Legenden

Der Pilatus hat schon früh die Aufmerksamkeit und die Einbildungskraft der Menschen in der Schweiz stark angeregt. Das liegt daran, dass er scheinbar sanft aus dem Flachland aufsteigt, dann aber plötzlich in gewaltigen Felsmassen steil emporragt.

Der reiche Junker und die arme Zöllnerin – Ein Luzerner Hexenschicksal

Im Juni 1654 trafen beim Roten Turm zwei Welten aufeinander. Auf der einen Seite die 74-jährige Zöllnerin Brigita Rapp (Rabi), eine einfache Frau, die ihren Lebensunterhalt im Dienst der Stadt bestritt. Auf der anderen Seite Junker Walter Ludwig Cysat.

Der Raub des Staatsschatzes

Der sicherste Ort in Luzern

Luzern, 1758. Die Goldene Zeit der Republik neigte sich ihrem Herbst zu. Kriege und Missernten in Europa hatten dazu geführt, dass die Soldverträge, von denen die Stadt lebte, nur schleppend bezahlt wurden. Umso wichtiger war der Staatsschatz, das Herz der Republik Luzern.

Der Nachrichter im alten Luzern

"Geliehene" Henker: Luzerns Start ohne eigenen Nachrichter

Ab Mitte des 13. Jahrhunderts durfte Luzern zwar selber richten – eine Erlaubnis, die die Habsburger der aufmüpfigen Stadt zugestanden hatten – doch einen eigenen Nachrichter leistete man sich noch nicht. Für diese "Arbeiten" wurde der Nachrichter von Zürich oder Konstanz herbei bestellt.

Der Nachrichter in der alten Eidgenossenschaft

Wer war der "Nachrichter"?

Der Scharfrichter wurde in der alten Eidgenossenschaft, in Süddeutschland und im Elsass Nachrichter genannt und mit “Meister” angesprochen.
Er ist derjenige, der «nach dem Richter» kommt. Das Wort stammt vom althochdeutschen «Nāchtrihhari» und bedeutet sinngemäss: „der das Urteil nachsetzt oder vollstreckt”.
Seine Aufgabe war das Foltern, um Geständnisse zu erpressen und die Ausführung der nachfolgenden Strafen an «Haut und Haar» (Körperstrafen) oder «Bis an das Blut» (Tod).

Das Berufsethos des Nachrichters

Das Aufziehen oder die Streckfolter, Zentralbibliothek Zürich
Das Aufziehen oder die Streckfolter, Zentralbibliothek Zürich

Wie jeder gute Handwerker war auch der Scharfrichter bemüht, saubere Arbeit zu leisten. Gefoltert werden durfte nur so weit, wie es zweckdienlich war – nicht tödlich. Der Nachrichter musste peinlich darauf achten, dass die Gefolterten nicht starben, damit sie der gerechten Strafe zugeführt werden konnten.

Die Richtstätte Sentimatt in Luzern

Als Hörige des Hofklosters wurden wir zunächst am Marienbrunnen bei der Hofkirche gerichtet.

Ab Mitte des 13. Jahrhunderts erlaubten uns die Habsburger, selbst Gericht zu halten – dies geschah dann am unteren Fischmarkt, bei der Gerichtslinde.

Später wurde das erste Rathaus Luzerns (Vorgänger des heutigen Hotel Des Balances) Gerichtsort – die Vollstreckungen fanden an der Richtstätte Sentimatt statt.

Schweinehaltung in der Stadt Luzern

Wie in vielen anderen Städten hielten die Bürger von Luzern bis ins 15. Jahrhundert ihre Schweine frei in der Stadt. Die Stadtmauern und Tore bildeten eine natürliche Begrenzung, innerhalb derer sich die Tiere frei bewegen konnten. Sie ernährten sich vor allem von Küchenabfällen, die aus den Fenstern geworfen wurden, und fühlten sich "sauwohl".

Die Hinrichtungsarten im alten Luzern

In der Stadt und Republik Luzern sind folgende Hinrichtungsarten belegt:

  • Enthaupten
  • Hängen (Männer, weniger Frauen, keine Kinder)
  • Erwürgen (Männer, Frauen und Kinder)
  • Ertränken (Fast nur Frauen und Kinder)
  • Rädern (Nur Männer)
  • Verbrennen (ca 95% Frauen, fast keine Männer)
Darüber hinaus werden in verschiedenen Quellen auch das Ausdärmen und Vierteilen und das Lebendig begraben erwähnt. 

Ab 1609 wurden Frauen enthauptet statt ertränkt

Unser bedeutendster Chronist, Renward Cysat, schildert in seiner Collectanea [E. Fol. 408R] unter dem Titel "Wyber Enthouptung" eine bedeutende Änderung in der Luzerner Rechtsprechung:

Nach altem Stadtrecht war es üblich, Frauen, die eines Verbrechens für schuldig befunden wurden, nicht durch das Schwert zu richten, sondern sie zu ertränken – oder, sofern sie der Hexerei bezichtigt wurden, auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen. Eine Begründung für diese Praxis findet sich nicht.

Der Wasserturm zu Luzern

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Wasserturm mit Regenbogen von Silvan Kaeser © ImagePoint.biz

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Kapellbrücke, Wasserturm, 1597
Der Wasserturm wurde um 1300 als freistehender Wach- und Herrschaftsturm gebaut. Die Kapellbrücke folgte ein paar Dekaden später. Luzern war damals fest in habsburgerischer Hand.
Die Bauform ist achteckig. Der Turm ist 34,5 m hoch, sein Umfang beträgt 38 m und die Mauern sind bis zu 4 m dick.Von Ausnahmen abgesehen, ist der Wasserturm der Öffentlichkeit für Besichtigungen nicht zugänglich.

Diebold Schilling vereitelt einen Justizirrtum

Diebold Schilling zeigt uns auf Folio 174v seiner Chronik eine Begebenheit die sich am 29. April 1495 auf der Richtstätte Sentimatt zugetragen hat.

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Diebold Schilling Chronik Folio 174v (S. 352) 


In der Bildmitte in rot gekleidet steht der Ratsrichter und hält das Richtschwert in der Hand. Er ist die wichtigste Person auf dem Bild und symbolisiert die obrigkeitliche Gerichtsbarkeit. Er macht eine Handbewegung zum Nachrichter (Henker) und befiehlt ihm inne zu halten.

Der Nachrichter guckt verduzt und setzt gehorchend das eisenbeschlagene Wagenrad wieder ab. Er wollte gerade mit dem Rädern beginnen und als erstes den rechten Unterschenkel des am Boden liegenden Verurteilten zertrümmern.

Die Geschichte des Hans von Trient, aus der Wickiana

Aus der Wickiana, der Nachrichtensammlung des 16. Jahrhunderts von Johann Jakob Wick*

Die Wickiana ist in "Alt-Schweizerdeutsch" geschrieben.
Im Folgenden finden Sie ein Video mit der Uebersetzung ins Neu-Schweizerdeutsche, gefolgt vom Originaltext.

Was sagt Renward Cysat zu Hans von Trient?

Renward Cysat war als 14-jähriger bei der Hinrichtung des Hans von Trient (alias Johannes Lyn) dabei und hat uns auch zu diesem Thema wertvolle Information hinterlassen.

Im Folgenden finden Sie den Originaltext aus der Cysat Collectanea (als Bild), meine freie Uebersetzung in die deutsche Schriftsprache und zuunterst ein Video mit der Uebersetzung auf Neu-Schweizerdeutsch.

Die Zuger Hexenjagd von 1737

Die letzte Hexenhinrichtung in Luzern datiert vom Jahre 1675. Dann war in Luzern lange Zeit Ruhe bis sich 1737 in Zug eine 16-Jährige selbst angezeigt und auch Leute aus dem Luzernerland denunziert hat. Diese Selbst-Denunziation führte zu einer eigentlichen Hexenhysterie, die acht Menschen das Leben kostete, zwei Menschen in die Invalidität führte und einem Dutzend Personen den guten Ruf kostete.

Die letzte Hexenhinrichtung in Luzern im Jahre 1675

Nach mehreren Klagen der Dorfbevölkerung verhaftet die Luzerner Obrigkeit am 08. August 1675 die 57 jährige Anna Weibel aus Schongau. Sie wird ins Turmverlies gesteckt und der Hexerei angeklagt. Unter der Folter denunziert Anna Weibel die ebenfalls aus Schongau stammende um die 60 Jahre alte Anna Strebel. Beide Frauen waren im Dorf als Hexen verschrien.

Die Hexe, die vom Teufel durch die Lüfte getragen wurde

Die aus St. Gallen stammende Hebamme Barbara Schatzmann kam 1570 in Luzern in Verdacht eine Hexe zu sein. Sie wurde ergriffen und bekannte zu Willisau einen Buben durch Anblasen getötet zu haben. Des weiteren bekannte sie im Gefängnis, dass ihr Buhl, der Federmisch (Teufel) ihr auch gezeigt habe, wie man Neugeborene tötet, indem man ihnen "mit einer Guffen" (Stecknadel) ins Häuptlein sticht. Sie gestand das, je nach Quelle an 11 oder 27 Säuglingen, getan zu haben.

Die Kapelle der Kindsverderberinnen am heutigen Kreuzstutz

Aus der Cysat Collectanea [B.Fol.274v]

Zwischen der Minderen Stadt und der krummen Fluh, ungfähr zwei Büchsenschüsse vom Sentitor entfernt, hat es ein steinernes Kruzifix und eine gemauerte Kapelle, in der eine Laterne brennt. An der Strasse und Wegscheide an der Reuss, wo sich die Strassen gegen Entlebuch und Rothenburg teilen (Anmerkung: heutiger Kreuzstutz). 

Wie ein junger Knabe zu Luzern ertränkt und wieder lebendig wurde und dann noch lange lebte.

Aus der Luzerner Bilderchronik des Diebold Schilling, Folio 80v.

Im Jahre 1470 wurde ein 11 jähriger Knabe gefangen, der sein Leben mit Diebstahl verwirkt hatte. Am Strick sollte er gehängt werden bis zum Tode. Auf Bitten seiner Familie wegen wurde er aber „nur“ geschwemmt.

Das Schwemmen war ein sogenanntes "Gottesurteil" und diente vornehmlich dem Ertränken potentieller Hexen, wurde aber auch für junge Delinquenten angewendet.
Wie beim Ertränken im Mittelalter üblich, wurde der Übeltäter in Kauerstellung gefesselt. In der einen Hand hält der Nachrichter einen Strick, mit dem er die Füsse des Verurteilten knapp über Wasser hält. Mit der anderen Hand drückt er mit Hilfe eines Steckens den Oberkörper des Malträtierten  unter Wasser.


Ebenfalls mit dem aus Zürich angereisten Nachrichter im Boot sitzen der Ratsrichter mit Schwert, der Stadtschreiber und ein Stadtknecht am Ruder. Der Henker macht seine Arbeit, während die Augen der anderen auf das Gesicht des Ertrinkenden fixiert sind, aus dessen Mund die Atemluft entweicht. Eine grausame Hinrichtungsmethode, von Angesicht zu Angesicht.

Der Junge mit Namen Hans Hegenheim ward also am rechten Flussufer Unter der Egg ins Wasser geworfen und gemächlich mit der Strömung rinnend bis ans linke Flussufer unter der Reussbrücke geschwemmt.

Dort angekommen zog ihn der Nachrichter aus dem Wasser, zerschnitt seine Fesseln und liess ihn liegen. Nach einer Weile rührte Hans Hegenheim den Mund und kam allmählich wieder zu sich. Er lebte danach noch lange, ward ein Biedermann, nahm sich ein Weib und hat hübsche Kinder gemacht. [Läpt lange Zit darnach und ward ein Bydermann, nam ein Wib und macht hübsche Kind.]

Bild: Gemeinfrei
Bildquelle: Luzerner Schilling, Diebold Schilling der Jüngere, Faksimile Verlag Luzern






Das Schellenwerk - Zwangsarbeit im Mittelalter

Schellenwerk nannte man im Mittelalter die öffentliche Zwangsarbeit. Das Wort Schelle bezieht sich dabei auf die mit Schellen versehenen Fesseln. Die zur Zwangsarbeit Verurteilten mussten schwere körperliche Arbeit verrichten, wie z. Bsp. Strassen und Türme bauen oder im Winter im kalten Fluss stehen und die Schwelle reparieren.