Ritterscher Palast Luzern

Der Rittersche Palast ist der wohl eindrücklichste Renaissance Palazzo des ehemaligen Stadtstaates Luzern und wurde 1556 vom damaligen Schultheissen Lux Ritter in Auftrag gegeben.

Ritterscher_Palast_Luzern
Ritterscher Palast, Luzern
Lux Ritter wurde mit Pensionsgeldern sehr reich.
(Pensiongelder sind Geldzahlungen ausländischer Kriegsherren für die Anwerbung eidgenössischer Söldner).

Innenhof_Ritterscher_Palast
Innenhof
Luzern zählte damals nicht mehr als 5'000 Einwohner und die meisten Häuser waren aus Holz. An privaten Steinhäusern gab es nur wenige, wie z. Bsp. das heute noch bestehende zur Gilgen Haus oder das längst abgerissene Hertenstein Haus, dass mit Hans Holbein Fresken beschmückt war.

Lux Ritter gedachte ein Haus im Stil der florentinischen Renaissance aus schweren Quadern und schmucken Steinmetzarbeiten zu bauen. Dieser Baustil war in Florenz schon gut 100 Jahre alt, für Luzern aber war er neu. Lux Ritter zog Scharen von Bauleuten aus dem Süden an, die ihm ein unvergleichliches Haus errichteten, dass die alte Eidgenossenschaft überdauern sollte.

Steinhauerkunst_Ritterscher_Palast
Steinhauerkunst
Ein weitum berühmter Steinmetz und Bildhauer dieser Zeit war Johannes Lyn (Giovanni Lynzo), alias Hans von Trient. Er liess sich nur zögerlich von Lux Ritter engagieren. Sein schwärmerischer Glaube wurde ihm aber zum Verhängnis. Er wurde der Ketzerei bezichtigt, schuldig befunden und enthauptet. Am Tag seiner Hinrichtung verwünschte Hans von Trient den Bauherrn Lux Ritter. Ein paar Tage später, Zufall oder nicht, verstarb Lux Ritter.
(Weitere Informationen finden Sie in der Geschichte des Hans von Trient aus der Wickiana und in den Ausführungen von Renward Cysat).
Der künstlerische Anteil des Hans von Trient am Palast ist nirgendwo festgehalten. Gemäss Adolf Reinle ist er wohl der Schöpfer der feinen Bildhauereien.


Torbogen_Ritterscher_Palast
Torbogen
Der dreigeschossige Palast mit offenem Innenhof war zu dieser Zeit zu etwa zwei Drittel fertig gebaut. Die Erben von Lux Ritter waren nicht in der Lage den Bau weiterzuführen. Die Stadt Luzern nahm das Haus an sich und liess es fertig bauen.

Man wollte daraus das Rathaus machen, aber es kam anders. Die Zeit des Ludwig Pfyffer von Althishofen war gekommen. Er war jetzt der mächtigste Luzerner und herrschte wie ein Fürst, was ihm den Übernamen "der Schweizerkönig" eintrug.

Im Jahre 1578 übergab Ludwig Pfyffer von Altishofen das Gebäude den von ihm nach Luzern berufenen Jesuiten. Diese ergänzten den Palast zu beiden Seiten und bauten im Erdgeschoss eine Kirche ein, wie man auf dem Martiniplan sehen kann. Später wurde diese Kirche zugunsten der 1677 vollendeten Jesuitenkirche aber wieder aufgegeben. Ebenfalls auf dem Kupferstich von Martin Martini zu sehen ist die jetzt nicht mehr offene Südfassade des Palasts.

Martiniplan_1597_Ausschnitt_mit_Ritterscher_Palast_mit offener_Südfassade
Martiniplan 1597, Ausschnitt mit Ritterscher Palast mit offener Südfassade.


Schumacherplan_1790_Ausschnitt_mit_Ritterscher_Palast_und_Jesuitenkirche_1677
Schumacherplan 1790, Ausschnitt mit Ritterscher Palast und 1677 vollendeter Jesuitenkirche.

Auf päpstliche Anweisung wurde der Jesuitenorden 1773 aufgehoben und 1814 wieder hergestellt. Im Zuge des Franzoseneinfalls (1798-1803) fiel der Besitz der Jesuiten dem Kanton Luzern zu. 1845 kehrten die Jesuiten auf Betreiben der Luzerner Regierung nach Luzern zurück. Nach dem Sonderbundskrieg im Jahre 1847 wurden die Jesuiten des Landes verwiesen und bis 1973 galt in der Schweiz ein Jesuitenverbot. Der halbrunde Parlamentssaal wurde 1843 angebaut und aus dem Ritterschen Palast der Stadt Luzern wurde das kantonale Regierungsgebäude des Kantons Luzern.

Ritterscher_Palast_mit_angebautem_halbrunden_Parlamentssaal_und_überdachtem_Innenhof_©_google_maps
Ritterscher Palast mit angebautem Parlamentssaal und überdachtem Innenhof - © google maps

Hauptportal
Hauptportal
Im 2. Stock des Gebäudes befinden sich die grossformatigen Bilder des siebenteiligen Totentanz Zyklus des Jakob von Wyl.

Von Ausnahmen abgesehen ist der Palast von Montag bis Freitag der Öffentlichkeit frei zugänglich. An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen ist das Gebäude geschlossen. Zu besonderen Anlässen wie Wahlveranstaltungen, Regierungsanlässen und Staatsempfängen kann das kantonale Regierungsgebäude jederzeit auch kurzfristig der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein.
Wenn Sie das Gebäude besichtigen, respektieren Sie bitte, dass sich hinter den Türen im Innenhof Büroräume der kantonalen Verwaltung befinden, wo gearbeitet wird. Bitte seien Sie leise.

Besuchen Sie den Ritterschen Palast auf einer Mittelalter Stadtführung mit Nachtwächter Ralf (saisonal öffentliche und private Rundgänge).

Quellen und Literatur:
  • Adolf Reinle: Die Kunstdenkmäler des Kantons Luzern, Band II, Die Stadt Luzern: 1. Teil.
  • Kuno Müller: Lux Ritter Schultheiss und Bauherr